Sachkundenachweis Niedersachsen
Sachkundenachweis in der Hundeschule Stahlschmidt
Am 26.05.2011 wurden im niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) einige grundlegende Dinge geändert und verabschiedet.
Einige Änderungen traten bereits am 01.07.2011 in Kraft, weitere folgten ab dem 01.07.2013.
Hier alle Änderungen im Überblick:
Seit dem 01.07.2011…
- …müssen alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer gekennzeichnet werden
- …muss für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für Sachschäden abgeschlossen werden
- …müssen alle Personen, die sich ab dem 01.07.2011 einen Hund angeschafft haben, bis zum 01.07.2013 eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung nach dem NHundG nachweisen. Von der Prüfung ausgenommen sind alle Personen, die nachweislich (per Steuerbescheid) in den 10 Jahren davor mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben. Diese gelten nach dem Gesetz als sachkundig.
Ab dem 01.07.2013….
1. …muss jeder Hund vor der Vollendung des siebten Lebensmonats dem Zentralen Register gemeldet werden. Ist der Hund bei Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben (Halterdaten und Angaben zum Hund) innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. Die Eintragung ist unter www.hunderegister-nds.de oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400 möglich. Für jede Online-Registrierung fallen Kosten in Höhe von 17,26 Euro (inkl. MwSt.) an. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 27,97 Euro (inkl. MwSt.). Diese Gebühr ist pro Hund einmalig.
2. …müssen alle Personen, die nicht als sachkundig gelten, vor der Anschaffung eines Hundes eine theoretische und innerhalb des ersten Jahres eine praktische Sachkundeprüfung nach NHundG ablegen.
Alle Informationen finden Sie auch auf www.ml.niedersachsen.de
Wie genau laufen die theoretische und praktische Sachkundeprüfung ab?
Von einer Facharbeitsgruppe (AG) wurde eine einheitliche theoretische und praktische Sachkundeprüfung erarbeitet.
Die theoretische Prüfung (computergestützt oder in Papierform) besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen, die das Grundwissen aus insgesamt sieben Sachgebieten voraussetzt. Der Fragepool besteht aus mehreren hundert Fragen, die von der AG aus mehreren Fragekatalogen, insbesondere des VDH, des BVZ, des BHV sowie des D.O.Q.-Test 2.0 zusammengefügt wurden.
Zur Beantwortung der Fragen stehen 45 Minuten zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich um folgende Sachgebiete:
- Erziehung
- Ausbildung
- Angst und Aggression
- Haltung, Pflege und Gesundheit
- Zucht und Fortpflanzung
- Rasse
- Kommunikation
- Recht
Nach bestandener Theorieprüfung darf der praktische Teil absolviert werden.
Der praktische Prüfungsteil dauert ca. 60 Minuten und überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter.
Die praktische Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden, da der Schwerpunkt nicht auf der Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes oder auf der Bewertung des Hund-Haltergespannes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde der Halterin/des Halters liegt.
Prüfungsorte sind sowohl ablenkungsarme Umgebungen, Grünanlagen als auch innerstädtischer Bereich mit öffentlichem Verkehr.
Folgende Inhalte werden überprüft:
- Handling am Hund (Kontrolle der Zähne, Ohren u. Pfoten)
- Kontrolliertes Gehen an der Leine
- Verweilen (SITZ oder STEH oder PLATZ)
- Kommen auf Signal (nach max. 3 Wiederholungen)
- Begegnung mit z.B. Jogger, Skater etc.
- Begegnung mit anderen Personen (Spaziergänger, Menschengruppen)
- Begegnung mit anderen Hunden
- Gehen an stärker befahrener Straße
- Überqueren einer befahrenen Straße
- Begegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen etc.
Wichtig zum Bestehen der Prüfung ist das Zeigen von verantwortlichem und vorausschauendem Handeln im Umgang mit seinem Hund und seiner Umwelt um gefährliche Situationen zu erkennen und Gefahren vorzubeugen. Der eigene Hund sollte jederzeit kontrolliert werden können.
Zu beiden Prüfungsteilen erhalten Sie bei Bestehen ein amtliches Zertifikat den „Hundeführerschein“. Dieses können Sie dann Ihrer Gemeinde vorlegen.
Alle Kosten im Überblick:
- Theoretische Prüfung computergestützt: 65,00 € inkl. MwSt
- Theoretische Prüfung in Papierform: 65,00 € inkl. MwSt
- Praktische Prüfung: 75,00 € inkl. MwSt pro Mensch-Hund-Team
Ich freue mich natürlich auch auf alle die Teilnehmer, die den Sachkundenachweis „freiwillig“ absolvieren möchten. Mit einem gut erzogenen Hund fallen Sie positiv auf und helfen dabei das generelle Bild der Hundehaltung zu verbessern!
Prüferin: Marei Stahlschmidt
Termine für die theoretische und praktische Prüfung werden individuell vereinbart.
Anmeldungen nehme ich persönlich, telefonisch oder per E-Mail entgegen.
Sie haben auch die Möglichkeit, mich als Prüferin für die Abnahme des Sachkundenachweises in Ihrer Hundeschule zu buchen.
Sprechen Sie mich gerne an!